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Was verdient eine Pflegedienstleitung? Gehalt 2026

Eine Pflegedienstleitung wird nach Tarif bezahlt (TVöD bei Kommunen, TV-L bei den Ländern): Pflegedienstleitung / Bereichsleitung P15/KR15: 5.110 € bis 6.528 € brutto im Monat, je nach Stufe und Arbeitgeber. Netto zum Einstieg etwa 3.245 € (ledig, Steuerklasse I).

Gehalt und Netto auf einen Blick

Pflegedienstleitung / Bereichsleitung Kommune · TVöD P

5.299,11 € – 6.527,88 €brutto im Monat in P15, Stufe 2 bis Endstufe

Netto-Beispiel Einstieg
3.244,75 €

TVöD: ein eigenes Merkmal „Pflegedienstleitung“ gibt es nicht; maßgeblich ist die Bereichs- bzw. Abteilungsleitung: P 14 (in der Regel bis 48 Unterstellte), P 15 bei großen Bereichen oder erheblich herausgehobener Tätigkeit, P 16 bei erheblich höherer Verantwortung. Ausschreibungen kommunaler Kliniken nennen meist P 15, für die Leitung eines ganzen Standorts P 16. TV-L: nach Zahl der ständig unterstellten Beschäftigten – ab 40 KR 14, ab 80 KR 15, ab 160 KR 16, ab 320 KR 17; bei Intensiv, OP, Anästhesie, Onkologie jeweils schon ab der halben Zahl. Leitende Pflegekräfte mit Gesamtverantwortung, die zur Krankenhausbetriebsleitung bestellt sind, erhalten im TV-L zusätzlich eine Zulage nach Hausgröße (Vorbemerkung Nr. 9); für Pflegedirektionen enthält die TVöD-Entgeltordnung kein Merkmal.

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Pflegedienstleitung / Bereichsleitung Land · TV-L P

5.109,69 € – 6.334,42 €brutto im Monat in KR15, Stufe 2 bis Endstufe

Netto-Beispiel Einstieg
3.047,32 €

TVöD: ein eigenes Merkmal „Pflegedienstleitung“ gibt es nicht; maßgeblich ist die Bereichs- bzw. Abteilungsleitung: P 14 (in der Regel bis 48 Unterstellte), P 15 bei großen Bereichen oder erheblich herausgehobener Tätigkeit, P 16 bei erheblich höherer Verantwortung. Ausschreibungen kommunaler Kliniken nennen meist P 15, für die Leitung eines ganzen Standorts P 16. TV-L: nach Zahl der ständig unterstellten Beschäftigten – ab 40 KR 14, ab 80 KR 15, ab 160 KR 16, ab 320 KR 17; bei Intensiv, OP, Anästhesie, Onkologie jeweils schon ab der halben Zahl. Leitende Pflegekräfte mit Gesamtverantwortung, die zur Krankenhausbetriebsleitung bestellt sind, erhalten im TV-L zusätzlich eine Zulage nach Hausgröße (Vorbemerkung Nr. 9); für Pflegedirektionen enthält die TVöD-Entgeltordnung kein Merkmal.

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Gehalt nach Berufsjahren: Pflegedienstleitung / Bereichsleitung (TVöD P P15)

StufeabBruttoNetto*
20 J.5.299,11 €3.244,75 €
32 J.5.460,05 €3.323,96 €
45 J.5.862,42 €3.544,20 €
59 J.6.343,98 €3.807,71 €
614 J.6.527,88 €3.906,20 €

* Netto-Beispiel: ledig, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag.

Häufige Fragen

Was verdient eine Pflegedienstleitung?

Eine Pflegedienstleitung wird nach Tarif bezahlt (TVöD bei Kommunen, TV-L bei den Ländern): Pflegedienstleitung / Bereichsleitung P15/KR15: 5.110 € bis 6.528 € brutto im Monat, je nach Stufe und Arbeitgeber. Netto zum Einstieg etwa 3.245 € (ledig, Steuerklasse I).

Wie viel verdient eine Pflegedienstleitung netto?

Bei einer Kommune (TVöD P P15): etwa 3.245 € netto zum Einstieg und 3.906 € in der Endstufe – ledig, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

Wie steigt das Gehalt mit den Jahren?

In Stufen: TVöD P P15 von 5.299,11 € bis 6.527,88 €; die Endstufe ist nach etwa 14 Jahren erreicht.

Wovon hängt die Eingruppierung ab?

Pflegedienstleitung / Bereichsleitung: TVöD: ein eigenes Merkmal „Pflegedienstleitung“ gibt es nicht; maßgeblich ist die Bereichs- bzw. Abteilungsleitung: P 14 (in der Regel bis 48 Unterstellte), P 15 bei großen Bereichen oder erheblich herausgehobener Tätigkeit, P 16 bei erheblich höherer Verantwortung. Ausschreibungen kommunaler Kliniken nennen meist P 15, für die Leitung eines ganzen Standorts P 16. TV-L: nach Zahl der ständig unterstellten Beschäftigten – ab 40 KR 14, ab 80 KR 15, ab 160 KR 16, ab 320 KR 17; bei Intensiv, OP, Anästhesie, Onkologie jeweils schon ab der halben Zahl. Leitende Pflegekräfte mit Gesamtverantwortung, die zur Krankenhausbetriebsleitung bestellt sind, erhalten im TV-L zusätzlich eine Zulage nach Hausgröße (Vorbemerkung Nr. 9); für Pflegedirektionen enthält die TVöD-Entgeltordnung kein Merkmal.

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