Pflegedienstleitung / Bereichsleitung Kommune · TVöD P
5.299,11 € – 6.527,88 €brutto im Monat in P15, Stufe 2 bis Endstufe
- Netto-Beispiel Einstieg
- 3.244,75 €
TVöD: ein eigenes Merkmal „Pflegedienstleitung“ gibt es nicht; maßgeblich ist die Bereichs- bzw. Abteilungsleitung: P 14 (in der Regel bis 48 Unterstellte), P 15 bei großen Bereichen oder erheblich herausgehobener Tätigkeit, P 16 bei erheblich höherer Verantwortung. Ausschreibungen kommunaler Kliniken nennen meist P 15, für die Leitung eines ganzen Standorts P 16. TV-L: nach Zahl der ständig unterstellten Beschäftigten – ab 40 KR 14, ab 80 KR 15, ab 160 KR 16, ab 320 KR 17; bei Intensiv, OP, Anästhesie, Onkologie jeweils schon ab der halben Zahl. Leitende Pflegekräfte mit Gesamtverantwortung, die zur Krankenhausbetriebsleitung bestellt sind, erhalten im TV-L zusätzlich eine Zulage nach Hausgröße (Vorbemerkung Nr. 9); für Pflegedirektionen enthält die TVöD-Entgeltordnung kein Merkmal.
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