Eine Stationsleitung wird nach Tarif bezahlt (TVöD bei Kommunen, TV-L bei den Ländern): Stationsleitung P12/KR12: 4.636 € bis 5.660 €; Stationsleitung, große Station P13/KR13: 4.873 € bis 5.946 € brutto im Monat, je nach Stufe und Arbeitgeber. Netto zum Einstieg etwa 3.007 € (ledig, Steuerklasse I).
Stationsleitung Kommune · TVöD P
4.824,04 € – 5.659,95 €brutto im Monat in P12, Stufe 2 bis Endstufe
- Netto-Beispiel Einstieg
- 3.006,98 €
TVöD: Stationsleitung P 12; die Entgeltordnung legt eine Station mit in der Regel höchstens 12 unterstellten Beschäftigten zugrunde. TV-L: Leitung mit mindestens 10 ständig unterstellten Beschäftigten (KR 12 Fallgruppe 1) oder mindestens 5 bei besonders komplexen Einheiten wie Intensiv, OP, Anästhesie, Onkologie (Fallgruppe 2); mit 5 bis 9 Unterstellten KR 11. Größere Stationen: nächster Eintrag.
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4.636,18 € – 5.469,32 €brutto im Monat in KR12, Stufe 2 bis Endstufe
- Netto-Beispiel Einstieg
- 2.817,78 €
TVöD: Stationsleitung P 12; die Entgeltordnung legt eine Station mit in der Regel höchstens 12 unterstellten Beschäftigten zugrunde. TV-L: Leitung mit mindestens 10 ständig unterstellten Beschäftigten (KR 12 Fallgruppe 1) oder mindestens 5 bei besonders komplexen Einheiten wie Intensiv, OP, Anästhesie, Onkologie (Fallgruppe 2); mit 5 bis 9 Unterstellten KR 11. Größere Stationen: nächster Eintrag.
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5.061,60 € – 5.945,50 €brutto im Monat in P13, Stufe 2 bis Endstufe
- Netto-Beispiel Einstieg
- 3.126,60 €
TVöD: Stationsleitung „mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit oder von großen Stationen“ (P 13) – eine feste Kopfzahl nennt der TVöD nicht, Maßstab ist die Regelgröße von 12 Unterstellten. TV-L: mindestens 20 ständig unterstellte Beschäftigte (KR 13 Fallgruppe 1) oder mindestens 10 bei Intensiv, OP, Anästhesie, Onkologie (Fallgruppe 2); ab 40 (bzw. 20) KR 14.
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4.872,96 € – 5.753,95 €brutto im Monat in KR13, Stufe 2 bis Endstufe
- Netto-Beispiel Einstieg
- 2.933,28 €
TVöD: Stationsleitung „mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit oder von großen Stationen“ (P 13) – eine feste Kopfzahl nennt der TVöD nicht, Maßstab ist die Regelgröße von 12 Unterstellten. TV-L: mindestens 20 ständig unterstellte Beschäftigte (KR 13 Fallgruppe 1) oder mindestens 10 bei Intensiv, OP, Anästhesie, Onkologie (Fallgruppe 2); ab 40 (bzw. 20) KR 14.
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Häufige Fragen
Was verdient eine Stationsleitung?
Eine Stationsleitung wird nach Tarif bezahlt (TVöD bei Kommunen, TV-L bei den Ländern): Stationsleitung P12/KR12: 4.636 € bis 5.660 €; Stationsleitung, große Station P13/KR13: 4.873 € bis 5.946 € brutto im Monat, je nach Stufe und Arbeitgeber. Netto zum Einstieg etwa 3.007 € (ledig, Steuerklasse I).
Wie viel verdient eine Stationsleitung netto?
Bei einer Kommune (TVöD P P12): etwa 3.007 € netto zum Einstieg und 3.425 € in der Endstufe – ledig, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Wie steigt das Gehalt mit den Jahren?
In Stufen: TVöD P P12 von 4.824,04 € bis 5.659,95 €; die Endstufe ist nach etwa 14 Jahren erreicht.
Wovon hängt die Eingruppierung ab?
Stationsleitung: TVöD: Stationsleitung P 12; die Entgeltordnung legt eine Station mit in der Regel höchstens 12 unterstellten Beschäftigten zugrunde. TV-L: Leitung mit mindestens 10 ständig unterstellten Beschäftigten (KR 12 Fallgruppe 1) oder mindestens 5 bei besonders komplexen Einheiten wie Intensiv, OP, Anästhesie, Onkologie (Fallgruppe 2); mit 5 bis 9 Unterstellten KR 11. Größere Stationen: nächster Eintrag. Stationsleitung, große Station: TVöD: Stationsleitung „mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit oder von großen Stationen“ (P 13) – eine feste Kopfzahl nennt der TVöD nicht, Maßstab ist die Regelgröße von 12 Unterstellten. TV-L: mindestens 20 ständig unterstellte Beschäftigte (KR 13 Fallgruppe 1) oder mindestens 10 bei Intensiv, OP, Anästhesie, Onkologie (Fallgruppe 2); ab 40 (bzw. 20) KR 14.